Was tun bei Baumängeln

Jeder Häuslbauer hat Angst vor Baumängeln, oder wie wir es aus dem Fernsehen kennen – Pfusch auf der Baustelle.

Im Idealfall läuft alles glatt, Fehler können jedoch passieren. Was im Fall von Mängeln zu tun ist und wie das mit der Gewährleistung funktioniert, erklären wir dir im heutigen Blog-Beitrag!

DIE SICHERE SEITE

Entscheidest du dich für ein Fertighaus aus dem MUSTERHAUSPARK, bist du auf der sicheren Seite. Denn mit über 1000 verkauften Häusern jährlich sind wir das Kompetenzzentrum in Sachen Hausbau in Österreich. Unsere renommierten Fertighausanbieter weisen jahrzehntelange Erfahrung auf und verwenden nur ausgeklügelte und bewährte Technik. Trotzdem können auch auf der besten Baustelle ungewollt Fehler passieren. Und damit du in diesem Fall weißt, was zu tun ist, rücken wir heute im MUSTERHAUSPARK-Blog das Thema Baumängel ins Rampenlicht.

GUT GERÜSTET

Nur wer sich über alle Eventualitäten Gedanken macht, ist im Ernstfall gerüstet. Darum ist es auch schon vor dem Hausbau gut, wenn man sich darüber informiert, was denn eigentlich passiert, wenn Baumängel auftauchen. Eine große Erleichterung für alle, die ein Fertighaus bauen, ist der Umstand, dass es nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Belange gibt. Für alle anderen, also Architekten- und Baumeisterhäuser, gilt: jeden Arbeitsschritt dokumentieren, am besten ein Bautagebuch führen und im Mängelfall die jeweilige ausführende Firma kontaktieren. Beim Fertighaus richtest du dich immer nur an deinen Anbieter, und der ist dann für die Mängelbehebung verantwortlich.

VORTEIL BEIM FERTIGTEILHAUS

Ein weiterer Vorteil ist, dass beim Fertighaus nach der Fertigstellung sämtliche ausgeführte Leistungen auf einmal abgenommen werden. Abnahme bedeutet, dass du die erbrachten Bauleistungen entgegennimmst und vertragsgemäß anerkennst. Das ist zwar ein größerer Schritt als zum Beispiel beim Baumeisterhaus, wo jeder Arbeitsschritt einzeln abgenommen wird, allerdings hast du den Vorteil, dass es im Mängelfall eine einheitliche Gewährleistungsfrist gibt.

BAUMÄNGEL ERKENNEN

Entdeckst du bei oder nach der Übergabe einen Mangel, solltest du diesen sofort melden. Das geschieht in der Regel telefonisch, seriöse Fertighausanbieter wie unsere im MUSTERHAUSPARK reagieren umgehend. Du kannst den Schaden aber auch durch eine Mängelrüge melden. Darin wird der Baumangel schriftlich benannt und der Vertragspartner zur Behebung aufgefordert. Auf der Website der Arbeiterkammer gibt es übrigens einen Mängelrüge-Musterbrief zum Downloaden.

BAUMÄNGEL BEHEBEN

Um eventuelle Baumängel bei deinem Traumhaus zu beseitigen, gibt es das Recht auf Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Vertragspartner, also der Fertighausanbieter, dafür haftet, dass das Werk, also das Fertighaus bei der Übergabe keine Mängel aufweist. Das betrifft übrigens auch z. B. das Grundstück oder sogenannte bewegliche Dinge wie Möbel.

DEFINITION BAUMÄNGEL

Was aber ist denn eigentlich ein Mangel? Laut Gruber/Bruckner (S. 122) liegt ein Mangel vor, „wenn das Werk oder der Kaufgegenstand nicht die ausdrücklich zugesicherten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist und nicht vereinbarungsgemäß benutzt werden kann“. Das ist natürlich eine recht allgemeine Definition, wenn man bedenkt, was für ein komplexes Werk ein Haus ist. Daher setzt der Fertighaushersteller für den Vertrag eine sehr detaillierte Leistungsbeschreibung auf. An dieser kann man sich dann später orientieren, wenn es um die Abnahme geht. Das hilft, Baumängel zu vermeiden.

DIE GARANTIE

Die Garantie „ergibt sich nicht automatisch aus dem Gesetz, sondern beruht auf einer verbindlichen Zusage des Herstellers (vgl. Gruber/Bruckner S. 122). Die Garantie besagt, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Mängel oder Fehler auftreten. Tipp: Lies dir die Garantieerklärung genau durch, hier stehen alle Details und der genaue Zeitraum. Eine Garantie besteht parallel zur Gewährleistung und kann auch von einem Vertragspartner des Fertighausanbieters sein, also von einem Subunternehmer. So kann es etwa sein, dass bei einem Mangel beim Fenster der Fensterhersteller einspringt, da er eine Garantie auf sein Produkt abgegeben hat.

MANGEL SOFORT MELDEN

Die Gewährleistung kommt zum Einsatz, wenn der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Darum ist es wichtig, dass du diesen sofort meldest, wenn du ihn entdeckst, am besten auch per Foto dokumentierst. Mängel, die während der Übergabe entdeckt werden, werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Wenn du innerhalb von sechs Monaten Mängel entdeckst, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Sind die sechs Monate bereits um und du entdeckst einen Mangel, dann musst du im Streitfall beweisen können, dass der Mangel schon vorher da war.

FRISTEN EINHALTEN

Die Frist für die Gewährleistung beträgt bei unbeweglichen Sachen drei Jahre. Das betrifft das Grundstücks, das Fertighaus sowie Arbeiten an unbeweglichen Sachen, also Keller, Fußbodenheizung oder Fliesen. Bewegliche Sachen sind zum Beispiel Möbel, hier beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Achtung: Wenn du im Baumarkt Fliesen kaufst und diese selbst verlegst, gilt die zweijährige Frist, lässt du dir die Fliesen vom Fliesenleger besorgen und verlegen, kommt die dreijährige Frist zum Tragen. Und hast du gewusst, dass Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Grundstücks von einer Privatperson ausgeschlossen werden können? Das ist tatsächlich so. Bei Geschäften zwischen Privatpersonen können die Gewährleistungsrechte teilweise oder gänzlich ausgeschlossen werden (vgl. Gruber/Bruckner S. 125). Also immer genau lesen, was im Vertrag steht und wofür der Verkäufer haftet – ob z. B. der Zustand des Bodens definiert wurde.

WIR HELFEN WEITER

Noch Fragen? Wir helfen dir gerne weiter! Nimm Kontakt zu uns auf unter +43 6225 280 28 oder office@musterhauspark.at. Oder komm einfach persönlich im MUSTERHAUSPARK vorbei und informiere dich kostenlos und unverbindlich bei unseren kompetenten Fertighausberatern. Wir freuen uns auf deinen Besuch.

Quellen:
Fertighaus & Recht / Martin Gruber, Erwin Bruckner/Verein für Konsumenteninformation (Hrsg.), Wien 2012, 2. akt. Aufl.
Unser Fertighaus-Handbuch – In neun Schritten ins perfekte Eigenheim / Magnus Enxing, Michael Bruns/Stiftung Warentest, Berlin 2015
Kauf und Bau eines Fertighauses / Peter Burk /Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf 2014

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