Hausbauen: Pflichten als Bauherrin oder Bauherr

Wer ein Fertigteilhaus baut, bekommt ein kompetentes Rundum-Service aus einer Hand. Dennoch gibt es gewisse Pflichten als Bauherr:in.

Die gute Nachricht für Käuferinnen und Käufer eines Fertighauses: Die gesamte Projektabwicklung wird uns abgenommen! Nur um einige wichtige Arbeiten müssen wir uns selbst kümmern. Im Folgenden geht es um wichtige Begriffe und Tipps für die Bauherrin und den Bauherrn, um die Verantwortlichkeiten zu klären.

Hausbau: Was bedeutet Koordinationspflicht?

Die grundlegende Pflicht für Bauleute ist die sogenannte Koordinationspflicht, bei einem Fertighaus übernimmt diese der Hersteller. Doch was genau ist mit diesem Begriff gemeint? Die Komplexität des Hausbaus erfordert eine professionelle Projektabwicklung, damit es nicht zu Verzögerungen, Bauablaufstörungen und in weiterer Folge zu Mehrkosten kommt. Sie ist also besonders bei Architekt:innen- oder Baumeister:innenhäusern nicht zu unterschätzen. Denn anders als beim Fertigteilhaus, wo „alles aus einer Hand“ gefertigt wird, sind hier mehrere Gewerke und Firmen beteiligt: Die gesamte Baustelle zieht sich deshalb über einen längeren Zeitraum und durchläuft mehrere Phasen. Die Koordination dieser Gewerke ist hier die ureigenste Pflicht der Bauleute. Sie müssen alle Voraussetzungen schaffen, damit die Auftragsfirmen ihre Leistungen erbringen können.

Bevor es losgeht

Die Koordination ist die grundlegende Bauherrenpflicht, die besonders bei Architekten- oder Baumeisterhäusern nicht zu unterschätzen ist. Denn anders als beim Fertighaus sind hier mehrere Gewerke und Firmen beteiligt, die gesamte Baustelle zieht sich über einen längeren Zeitraum und durchläuft mehrere Phasen. Die Koordination dieser Gewerke ist also quasi die ureigenste Pflicht vom Bauherrn. Er muss alle Voraussetzungen schaffen, damit die Auftragnehmer ihre Leistungen erbringen können. Die Komplexität des Hausbaus erfordert eine professionelle Projektabwicklung, damit es nicht zu Verzögerungen, Bauablaufstörungen und in weiterer Folge zu Mehrkosten kommt. Die gute Nachricht für Käufer eines Fertighauses: Die gesamte Projektabwicklung wird dir abgenommen! Aber es bleiben dennoch genügend Arbeiten, um die du dich kümmern musst.

Checkliste: Baustelle einrichten

  • Rodungsarbeiten
  • Entfernung von Freileitungen oder Hindernissen
  • Baustrom/Wasseranschluss: Achtung Kostenrisiko: aufpassen, falls es auf dem Grundstück noch keinen Strom und kein Wasser gibt, es also noch nicht erschlossen ist. In diesem Fall müssen eventuell die Strom- und Wasseranschlüsse provisorisch bereitgestellt werden – und dies muss vorab bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden.
  • Baustellen-WC
  • evtl. Bauwagen als Aufenthaltsbereich für Arbeiter:innen
  • Platz für die Ablage des Bauschutts
  • evtl. abschließbarer Schuppen für Maschinen
  • Für Baufahrzeuge und Kranwagen geeignete Zufahrt zum Baugrundstück
  • Evtl. Genehmigung für zeitweise Sperrung der öffentlichen Straße, wenn die Teile des Fertighauses zur Baustelle transportiert werden.
  • Müllentsorgung: Üblicherweise übernimmt die Baufirma auch die Entsorgung des Mülls selbst. Tipp: Checken, ob eine Klausel die „Schutt- und Abfallbeseitigung durch den Bauherren“ definiert.

Welche „Bauherrenpflichten“ übernimmt der Fertighaus Hersteller?

Wer die Baustellenvorbereitungen kontrolliert und beaufsichtigt und wer im Fall von notwendigen Nacharbeiten verantwortlich ist, sollte mit dem Fertighaus Hersteller besprochen werden. Denn wird unser Fertighaus „ab Oberkante Keller“, kurz „ab OK“, angeboten, bedeutet dies, dass keine Erdarbeiten, keine Bodenplatte bzw. kein Keller und keine Baustelleneinrichtung enthalten sind. Tipp: Wer unerfahren im Hausbau ist, und für die meisten von uns ist es wahrscheinlich das erste Mal, der sollte mit seiner Fertighausberaterin bzw. seinem Fertighausberater den Vertrag im Detail durchgehen. Sämtliche Maßnahmen, die in der Vorleistung enthalten bzw. nicht enthalten sind, sollten genannt und aufgelistet werden. Damit haben wir einen verbindlichen Überblick, was von uns verlangt wird und was vonseiten der Fertighausfirma durchgeführt wird. Versierte und professionelle Hersteller nehmen uns die genannten Aufgaben ab, wir können diese Pflichten somit also übertragen!

Fertigteilhaus: Fundament errichten

Ein Teil der Vorarbeiten ist auch das Fundament. Dieses solltest du nicht aus Einsparungsgründen in Eigenregie von Drittfirmen bauen lassen, wenn es auch dein Fertighaushersteller anbietet. Denn Fehler in der Passgenauigkeit können fatale Auswirkungen haben. Betragen z. B. die Abweichungen mehr als ein paar Millimeter, kann es sein, dass die haustechnischen Anschlüsse für Heizung oder Sanitär nicht passen! Führt eine Drittfirma den Kellerbau aus, achte auf eine sorgfältige Ausführung und halte vertraglich fest, wer bei Fehlern für die Folgekosten aufkommt. Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, dass die Fertighausfirma vor Beginn der Bauarbeiten die Vorarbeiten an Keller oder Bodenplatte prüft und eventuelle Mängel aufzeigt.

Checkliste "Bauherrenpflichten"

Nachfolgend sind hier noch einmal die Pflichten für Bauleute zusammengefasst.

  • Bauansuchen/Bauantrag
  • Baustelleneinrichtung
  • je nach Bundesland: Baubeginnsanzeige
  • Bau des Fundaments, Bodenplatte oder Keller

Wenn diese Arbeiten organisiert bzw. koordiniert sind, lässt es sich beruhigt in den Bauprozess starten und zusehen, wie das Fertighaus nun schnell Gestalt annimmt.

Kompetente Informationsstelle: der MUSTERHAUSPARK

Als Kompetenzzentrum in Sachen Fertighausbau in Österreich steht der MUSTERHAUSPARK für Auskünfte und Fragen von Baufamilien zur Verfügung. Denn die Expertinnen und Experten hier wissen, wie intensiv und aufregend die Planungszeit vor dem Baubeginn ist. Einfach Kontakt aufnehmen unter +43 (0)6225.28028, office@musterhauspark.at oder persönlich vorbeischauen in einem der Standorte in Eugendorf, Graz oder Haid. Hier gibt es unverbindlich und kostenlos Informationen von Fertighausberaterinnen und -beratern.

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