Neu! Grundstücksservice - kostenlos!

» Grundstücke Verkauf » Grundstücke Ankauf
home . sitemap . kontakt

Qualitätssicherheit

Österreichischer FertighausverbandGewährleistung versus Garantie

Die Fertighausfirma haftet für den von ihr erbrachten Leistungsumfang. Arbeitet das Unternehmen mit Subunternehmern, haftet die Firma als Generalunternehmer auch für diese Leistungen. Diese Gewährleistung bedeutet für den Bauherrn Sicherheit. Sollte es innerhalb der mit dem Fertighauspartner vereinbarten Leistungen zu Mängeln kommen, kann er dafür die Firma zur Verantwortung ziehen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vor. Ist demgemäß ein Mangel bereits bei der Übergabe des Hauses erkennbar, müssen Sie ihn sofort rügen. Nur dadurch kann Ihnen bei späteren Einwänden der Vorwurf erspart bleiben, Sie hätten sich mit dem Mangel abgefunden und auf Ansprüche verzichtet.

Jene Arbeiten, die vom Bauherrn oder von ihm beauftragten Handwerkern verrichtet werden, unterliegen nicht der Gewährleistung des Hausproduzenten. Dafür empfiehlt es sich, vorab eine entsprechende schriftliche Übereinkunft zu treffen, auch wenn es sich um Bekannte und Verwandte handelt. Die Fertighausfirma kann auch einen Standsicherungsnachweis verlangt, wenn der Keller beziehungsweise die Bodenplatte fremderrichtet wurde.

Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, sofern dieser eine Garantie an den Kunden weitergibt – er ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet.

Durch eine Garantiezusage wird die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzt oder gar verringert, sondern immer nur neben der beziehungsweise zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geboten.

Kommt es bei aller Sorgfalt zu Schwierigkeiten, hilft der Ombudsmann des Österreichischen Fertighausverbandes. Als unabhängiger Ziviltechniker hat er für alle Fragen und Anliegen rund um das Fertighaus ein offenes Ohr. Die Leistungen dieser Servicestelle können Kunden von Mitgliedsfirmen des Österreichischen Fertighausverbandes kostenlos in Anspruch nehmen. Fertighauskäufer haben so die Sicherheit, bei Bedarf einen kompetenten und unabhängigen Fachmann auf ihrer Seite zu haben.

Er hilft unter anderem mit, Kommunikationsprobleme zwischen Fertighausherstellern und Kunden zu beseitigen, und vermittelt, wenn es zu Problemen kommen sollte.