10 Schritte zum Eigenheim
Schritt 1: Grund
Die Möglichkeiten, das richtige Grundstück für sein Einfamilienhaus zu finden, sind vielfältig:
- Immobilienteil von Tageszeitungen
- Banken, Sparkassen und Bausparkassen
- Gemeinden
- Amtsgerichte erteilen auch Auskunft über Zwangsversteigerungen
- Immobilienmakler
- Privatverkauf
Die Qualität eines Baugrunds hängt von verschiedenen Kriterien ab:
- Widmung
Die Widmung ist im Flächenwidmungsplan oder Bebauunsplan festgehalten. Diese liegen bei jeder Gemeinde auf.
(Bauland, reines Wohngebiet, Dorfgebiet, gemischtes Gebiet, Gewerbe- und Wohngebiet, reines Gewerbegebiet) - Nutzbarkeit:
Darunter versteht man die Verbauungsdichte, welche in der GFZ oder der GRZ angegeben wird.Geschossflächenzahl (GFZ)
Die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft wird in Wohngebieten mittels Geschoßflächenzahl (GFZ) ausgedrückt. Diese stellt eine Verhältniszahl zwischen der Bruttogeschoßfläche (BGF) und der Grundstücksgröße dar, also:
GFZ = BGF : Fläche des Bauplatzes
Beispiel:
Bei einer GFZ von 0,5 könnte bei einer Parzellengröße von 1000 m² ein Baukörper mit 500 m² BGF realisiert werden. Je nach Bauhöhe kann ein flächiges und niedriges oder ein schmaleres und höheres Gebäude entstehen (Voraussetzung ist selbstverständlich immer die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachbarschaftsabstände)Grundflächenzahl (GRZ)
Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
Grundstücksgröße x Grundflächenzahl= zulässige Grundfläche
Beispiel:
Bei einer GRZ von 0,25 dürfen bei einer Parzellengröße von 1000m² dann darf die Grundfläche eines Gebäudes maximal 250m² betragen.
Die Nachbarabstände sind in den einzelnen Bundesländern verschieden und im jeweiligen Bautechnikgesetz festgehalten.
Die Höhenentwicklung des Einfamilienhauses wie Traufe, First, Dachneigung, Anzahl der Vollgeschoße usw. sind ebenfalls im Bebauungsplan festgehalten.
- Neigung der Fläche
Bei Grundstücken mit einer Neigung ist noch auf die Fläche des Kelleranteiles, welcher über das Erdreich herausragt zu beachten. Wenn mehr als 50 Prozent herausragen, zählt dies als Vollgeschoß. - Grundwasser, Hangwasser
Der Grundwasserspiegel spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Sie einen Keller bauen wollen. Holen Sie deshalb vor einem Kauf unverbindliche Angaben von der zuständigen Bau- oder Wasserrechtsbehörde ein. Mitunter kann auch die Auskunft von Nachbarn wertvoll sein. Bei geneigten Baugründen ist dagegen der Druck des Hangwassers wichtig.
Hat man ein Grundstück für das Einfamilienhaus gefunden, sollte der erste Weg zum Gemeindeamt führen. Hier erhält man Informationen über:
- Flächenwidmung des Baugrundstückes
- Bebauungsrichtlinien der Gemeinde als Baubehörde
- Konkrete Bebauungsart
- Baurecht des jeweiligen Bundeslandes
TIPP 1
Preisvergleiche lohnen sich auf alle Fälle! Machen Sie das, indem Sie sich bei der Gemeinde nach den durchschnittlichen Grundstückspreisen erkundigen oder errechnen Sie aus den Angeboten in den Zeitungen Durchschnittspreise.
TIPP 2
Bedenken Sie bei der Entscheidung für ein entlegenes Grundstück für Ihr Einfamilienhaus die Anfahrtszeit zum Arbeitsplatz, zur Schule, zum Einkaufen oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem können Zuleitungen für Strom, Wasser, Gas und Telefon unverhältnismäßig teuer werden. Auch die Frage einer Schneeräumung sollte beachtet werden.
TIPP 3
Die Himmelsrichtung der Ausrichtung des Grundstücks kann man aus dem Lageplan des jeweiligen Grundstücks ersehen, denn die Grundstücksnummer ist immer NORD/SÜDLICH eingetragen