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Förderungen

Wohnbauförderung fürs Eigenheim : Einfamilienhaus FörderungenWohnbauförderung

Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, darf um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz. Für ein Wochenendhaus gibt es keine Unterstützung.

Die Wohnbauförderung ist Sache der einzelnen Bundesländer; sie gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen – nicht nur für der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie bei der Art der Förderung.

Meist sind mit einer Förderung des Wohnraumes auch Maßnahmen zum Energiesparen verbunden:

Informationen zur Förderung der jeweiligen Bundesländer: