Definierte Leistungsumfänge
Wer sein Fertighaus selbst ausbauen will, sollte das beim Erstgespräch mit dem Fertighausberater explizit erwähnen. Denn die Fertighausfirmen tragen diesem Wunsch sehr individuell Rechnung. Grundsätzlich gilt: In allen Fällen ist Eigenleistung möglich.
Ausbauhaus
Für Mitglieder des Österreichischen Fertighausverbandes hat dieser mit dem Liefer- und Leistungsumfang die Basis eines Ausbauhauses festgelegt. Die Definition umfasst unter anderem folgenden Punkte, immer entsprechend der vereinbarten Leistung:
- Nominierung eines Bauleiters für die Genehmigung des Fertighauses bei der zuständigen Baubehörde bis zur Übergabe
- Montage aller Außen- und Innenwände inklusive, Dämmung, Dampfbremse und Beplankung ohne Verspachtelung
- Einbau der Elektroleerverrohrung oder -verkabelung sowie Einbau der Leerdosen für Stecker und Schalter in den Bauteilen
- Lieferung und Montage der Deckenelemente
- Lieferung und Montage des Dachstuhls und der Dacheindeckung
- Lieferung und Montage der Verblechungen, Dachrinnen und Abfallrohre
- Lieferung und Montage aller Fenster- und Außentürelemente
- Lieferung und Herstellung des Außenputzes oder der Außenwandverkleidung
Verzichtet man auf das Einbringen der eigenen Leistungen oder der Hilfe aus Familie und Bekanntenkreis, kann das Fertighaus auch schlüsselfertig errichtet werden.
Schlüsselfertiges Fertighaus
Bietet ein Mitgliedsbetrieb des österreichischen Fertighausverbandes ein schlüsselfertiges Fertighaus an, so muss er zusätzlich zum Lieferumfang der Variante Ausbauhaus folgende Leistungen erbringen:
- Fußbodenunterkonstruktion samt Wärmedämmung und Bodenbeläge
- Verspachtelung aller Plattenstöße, Fugen und Befestigungspunkte an allen Decken und Wandflächen, für Tapezierung fähig
- Tapezierung oder Wandbekleidung in Feuchträumen müssen mindestens bis Türstockoberkante reichen. Niedrigere Höhen sind ausdrücklich im Leistungsverzeichnis festzuhalten.
- Im Spritzwasserbereich sind Feuchträume flüssigkeitsdicht auszubilden.
- Bei Dachausbauten sind die Fußböden, Wände und Decken entsprechend den behördlichen Bestimmungen herzustellen.
- Lieferung und Einbau aller im Plan festgelegten Stiegen, Innentüren, Balkone, Anstriche, Geländer und Anhaltestangen etc.
- Lieferung, Montage und Einbau aller angeführten sanitären Ver- und Entsorgungsleitungen, Armaturen und Geräte in einem gebrauchsfertigen Zustand ab Keller bzw. Fundamentplattenbauwerk
- Lieferung und Montage der kompletten Heizungsanlage ohne Versorgungsleitungen
- Leerverrohrungen für mindestens einen TV- und Telefonanschluss sind nach Vereinbarung und Planung vorzusehen und bis zur Unterkante Kellerdecke oder Oberkante Spitzbodendecke zu führen.
- Für Elektroinstallationen ist ein Wohnungsverteiler mit den Schutzeinrichtungen an vereinbarter und im Plan eingetragener Stelle zu montieren und alle Leitungen sind anzuschließen.